Mediation

Außergerichtliche Streitbeilegung 

Als alternative Möglichkeit der außergerichtlichen Streitbeilegung kann auch eine Mediation in Betracht gezogen werden. Eine Rechtsanwalts-Kollegin unserer Kanzlei ist ausgebildete Mediatorin und hat schon viele derartige Verfahren erfolgreich durchgeführt. Die Mediatorin wird als neutrale Vermittlerin im Auftrag beider Streitparteien tätig und hilft ihnen, eine eigenständige und tragfähige Lösung zu entwickeln. Im Erstgespräch wird zunächst geklärt, ob sich der individuelle Fall für ein Mediationsverfahren eignet. Wenn dies zutrifft, beginnt der mehrstufige Einigungsprozess.

Bei dem eigentlichen Mediationsverfahren werden in mehreren Terminen die jeweiligen Interessen und Bedürfnisse der Streitparteien herausgearbeitet. Auf dieser Basis können mit Unterstützung der Mediatorin dann Lösungen für den Konflikt erarbeitet werden. Diese können naturgemäß umfassender und nachhaltiger sein als gerichtliche Entscheidungen, die sich häufig nur mit einem Ausschnitt einer größeren Auseinandersetzung befassen. Die Mediation versucht dagegen, den oft tiefer liegenden Kern des konfliktbehafteten Verhältnisses greifbar und damit lösbar zu machen. Abschließend werden die Eckpunkte der erarbeiteten Lösung dann in einer Vereinbarung festgehalten.

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